Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall.
Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle. Nach der Altölverordnung sind wir bei dem gewerbsmäßigen Verkauf von Verbrennungsmotorenöl, Getriebeöl und Ölfilter an den Endverbraucher verpflichtet, Verbrennungsmotorenöl, Getriebeöle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle in der abgegebenen Menge zurückzunehmen.
Die Rückgabe des vorgenannten Sonderabfall ist an unserem Verkaufsort daher in der Menge kostenlos möglich, in der ausweislich der Rechnung „Neuöl“/ Ölfilter von Ihnen erworben wurde.
Annahmestelle:
Turboloch GmbH - Almenweg 27 - 67256 Weisenheim am Sand
Das zurückzugebende Altöl muss in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. D. h., es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle (z. B. Getriebe, Hydraulik-, Turbinen-, Kompressoren- oder anderer Öle) stattfinden. Ebenso wenig dürfen Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten beigemengt werden.
Bitte beachten Sie hierzu:
Die Abgabe ist während der gewöhnlichen Geschäftszeiten vorzunehmen.
Für eine eventuelle Rücksendung derartiger Sonderabfälle beachten Sie bitte:
- Altöl oder gebrauchte Ölfilter können nur in einer auslaufsicheren und dafür zugelassenen Verpackung transportiert werden.
- Die Versendung erfolgt als Gefahrgut.
- Die Rücksendung ist von Ihnen ausreichend zu frankieren und an die oben genannte Adresse der Annahmestelle zu adressieren.